Zuletzt aktualisiert: 24. September 2026
Diese Urheber- und Inhaltsrichtlinie erläutert, wie journozoneza.net unter https://1224.neurogena.net redaktionelle Inhalte zu Orten in der Schweiz behandelt. Sie richtet sich an Leserinnen und Leser, Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber sowie an Personen des öffentlichen Lebens, über die berichtet wird. Die Richtlinie orientiert sich am schweizerischen Urheberrecht, insbesondere am Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG), sowie am Schutz der Persönlichkeit nach schweizerischem Zivilrecht. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Beurteilung eines Einzelfalls.
1. Redaktioneller Zweck und Geltungsbereich
journozoneza.net ist ein nicht kommerzielles redaktionelles Informationsangebot. Die Beiträge ordnen öffentlich bekannte Bezüge von Schweizer Persönlichkeiten zu konkreten Orten ein, etwa zu Landschaften, Kulturstätten, Sportanlagen oder gastronomisch geprägten Treffpunkten. Im Mittelpunkt stehen nachvollziehbare Informationen über Orte und ihre öffentliche Bedeutung; private Lebensbereiche werden nicht zum Gegenstand der Berichterstattung gemacht.
Diese Richtlinie gilt für Texte, Überschriften, redaktionelle Zusammenfassungen, Auswahl und Anordnung von Inhalten sowie für Bilder, Grafiken, Zitate und sonstige Materialien, die auf journozoneza.net erscheinen. Sie gilt ebenso für Hinweise, die per E-Mail an die Redaktion übermittelt werden. Die Website stellt keine Nutzerkonten bereit und verfügt über keine Kommentarfunktion. Öffentliche Beiträge, Uploads oder sonstige Veröffentlichungen durch Besucherinnen und Besucher sind nicht vorgesehen.
2. Urheberschaft und zulässige Nutzung der Inhalte
Eigene redaktionelle Texte, die Auswahl ihrer Inhalte und die konkrete Gestaltung der Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Rechte Dritter bleiben davon unberührt. Das Lesen, private Speichern und Teilen von Verweisen auf einzelne Seiten im üblichen Umfang ist zulässig. Eine Übernahme ganzer Beiträge, umfangreicher Textteile, der systematischen Sammlung von Inhalten oder der Veröffentlichung unter eigener Urheberschaft ist ohne vorherige Zustimmung nicht erlaubt, soweit keine gesetzliche Schranke eingreift.
Wer Inhalte von journozoneza.net zitieren möchte, soll nur den für den Zweck erforderlichen Ausschnitt verwenden, die Quelle klar benennen und den Sinn der Aussage nicht verändern. Zitate dürfen nicht den Eindruck erwecken, journozoneza.net unterstütze eine fremde Aussage oder sei deren Urheberin. Bei jeder Weiterverwendung sind zusätzlich die Rechte an abgebildeten Werken, Fotografien, Marken, Namen und Persönlichkeitsmerkmalen zu beachten. Diese Richtlinie überträgt keine Rechte an Inhalten Dritter.
3. Quellen, Zitate und redaktionelle Sorgfalt
Die Redaktion bemüht sich um überprüfbare, sachlich angemessene Angaben. Tatsachenbehauptungen sollen auf verlässlichen öffentlichen Quellen, eigenen nachvollziehbaren Recherchen oder klar erkennbaren Angaben von Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern beruhen. Wo eine Information nicht abschliessend gesichert ist, soll sie nicht als feststehende Tatsache dargestellt werden. Redaktionelle Einordnungen und Wertungen werden von überprüfbaren Tatsachen getrennt.
Zitate werden nur verwendet, wenn sie einen erkennbaren Bezug zur eigenen Darstellung haben und ihr Umfang durch den Erklärungs-, Beleg- oder Diskussionszweck gerechtfertigt ist. Die zitierte Person oder Quelle wird, soweit sinnvoll und bekannt, nachvollziehbar bezeichnet. Sinnentstellende Kürzungen, aus dem Zusammenhang gelöste Aussagen und die Übernahme längerer fremder Texte ohne ausreichende Grundlage sind nicht vorgesehen. Eine Quellenangabe allein ersetzt keine erforderliche Erlaubnis.
4. Bilder, audiovisuelle Materialien und Rechte an Orten
Für jedes verwendete Bild oder sonstige visuelle Material müssen die erforderlichen Rechte vorliegen oder eine gesetzliche Nutzungsmöglichkeit muss gegeben sein. Das betrifft insbesondere Urheberrechte der Fotografinnen und Fotografen, Rechte an abgebildeten Kunstwerken, Rechte von Agenturen sowie Persönlichkeitsrechte erkennbarer Personen. Die Tatsache, dass ein Bild online auffindbar oder in sozialen Netzwerken sichtbar ist, bedeutet nicht, dass es frei verwendet werden darf.
Bei Abbildungen von Gebäuden, Innenräumen, Kunstwerken, Veranstaltungen oder privaten Grundstücken können neben dem Urheberrecht weitere Regeln und Hausrechte relevant sein. Die Redaktion prüft den jeweiligen Kontext, soweit dies anhand der verfügbaren Informationen möglich ist. Werden auf einem Bild Personen erkennbar gezeigt, wird die berechtigte Erwartung an Privatsphäre besonders berücksichtigt. Bildunterschriften und Quellenhinweise sollen, soweit erforderlich und möglich, die Zuordnung transparent machen.
5. Schutz der Persönlichkeit und respektvolle Darstellung
Öffentliche Bekanntheit hebt den Schutz der Persönlichkeit nicht auf. journozoneza.net berichtet nur über Aspekte, für die ein nachvollziehbares öffentliches oder kulturelles Informationsinteresse besteht. Die Darstellung soll respektvoll, präzise und frei von Herabsetzung sein. Unbelegte Gerüchte, Spekulationen über das Privatleben, diskriminierende Zuschreibungen und unnötig intime Angaben haben keinen Platz in der Redaktion.
Private Wohnadressen, nicht öffentlich zugängliche Aufenthaltsorte, persönliche Kontaktdaten, Bewegungsdaten oder Hinweise, die eine Person in ihrer Sicherheit gefährden könnten, werden nicht veröffentlicht. Dies gilt auch dann, wenn solche Angaben an anderer Stelle kursieren. Hinweise an die Redaktion dürfen deshalb keine privaten Adressen oder vergleichbar schutzbedürftigen Informationen enthalten. Bei Minderjährigen und besonders schutzbedürftigen Personen ist besondere Zurückhaltung geboten.
6. Keine offenen Einsendungen und keine Kommentare
journozoneza.net nimmt keine offenen Gastbeiträge, Bild-Uploads oder Kommentare zur Veröffentlichung entgegen. Es gibt keine Konten, über die Besuchende Inhalte einstellen oder verändern können. Dadurch besteht auch kein Verfahren für eine öffentliche Moderation von Kommentaren oder für Sperrungen von Konten.
Per E-Mail können jedoch sachliche Hinweise zu bereits veröffentlichten Inhalten übermittelt werden, insbesondere zu möglichen Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Fehlern. Eine Nachricht an die Redaktion begründet keine Veröffentlichungspflicht und keine Übernahme von beigefügten Materialien. Senden Sie nur Inhalte, für deren Übermittlung Sie berechtigt sind. Rechtswidrige, beleidigende, drohende oder private Daten enthaltende Einsendungen werden nicht als Grundlage für eine Veröffentlichung verwendet.
7. Hinweise auf Urheberrechts- und Persönlichkeitsverletzungen
Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Inhalt auf journozoneza.net Ihre Rechte verletzt, einen Fehler enthält oder entfernt werden sollte, wenden Sie sich bitte an [email protected]. Die Redaktion prüft Hinweise nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der vorgelegten Informationen. Bei dringlichen Fällen sollte die betroffene Seite oder der betroffene Inhalt möglichst eindeutig bezeichnet werden, damit eine zügige Prüfung möglich ist.
Ein Hinweis wird nicht allein deshalb zurückgewiesen, weil er nicht in einer bestimmten juristischen Form verfasst ist. Je klarer die Angaben sind, desto besser kann die Redaktion den Sachverhalt prüfen. Je nach Fall kann eine Korrektur, Ergänzung, Klarstellung, vorläufige Ausblendung oder Entfernung angemessen sein. Die gewählte Massnahme hängt von der Art des Inhalts, der Nachvollziehbarkeit des Hinweises, möglichen entgegenstehenden Rechten und der Bedeutung einer raschen Schadensbegrenzung ab.
8. Angaben für einen wirksamen Hinweis
Damit ein Anliegen sachgerecht geprüft werden kann, sollte Ihre Nachricht möglichst folgende Angaben enthalten:
- Ihren Namen und eine Möglichkeit zur Rückfrage, in der Regel Ihre E-Mail-Adresse;
- die genaue Bezeichnung der beanstandeten Seite oder des konkreten Inhalts auf journozoneza.net;
- eine klare Beschreibung des beanstandeten Rechts oder Fehlers;
- bei Urheberrechtsansprüchen eine Erklärung, welche Werke betroffen sind und weshalb Sie selbst berechtigt sind oder für die berechtigte Person handeln;
- bei Persönlichkeitsrechtsanliegen eine Erklärung, welche Aussage, Abbildung oder Information betroffen ist und weshalb sie Ihre Rechte berührt;
- die tatsächlichen Gründe und verfügbaren Nachweise, etwa eine Fundstelle, eine Rechtezuordnung oder eine Berichtigung der Tatsachen;
- falls Sie für eine andere Person handeln, einen nachvollziehbaren Hinweis auf Ihre Vertretungsbefugnis;
- eine Erklärung, dass Ihre Angaben nach Ihrem Kenntnisstand richtig sind.
Bitte übermitteln Sie nur die Informationen, die für die Prüfung erforderlich sind. Besonders sensible personenbezogene Daten, private Adressen, Ausweiskopien oder Daten unbeteiligter Personen sollen nicht unaufgefordert gesendet werden. Reichen die Angaben nicht aus, kann die Redaktion um eine Präzisierung bitten. Eine Rückfrage bedeutet weder eine Anerkennung noch eine Zurückweisung des geltend gemachten Anliegens.
9. Prüfung, Stellungnahme und transparente Berichtigung
Nach Eingang eines hinreichend konkreten Hinweises wird der beanstandete Inhalt geprüft. Soweit dies angemessen ist, können ergänzende Unterlagen angefordert oder die Perspektive der von einer Massnahme betroffenen Person berücksichtigt werden. Das schweizerische Recht kennt für diese redaktionelle Prüfung kein allgemeines, automatisches Gegenanzeigeverfahren nach US-amerikanischem Muster. Eine betroffene Person kann dennoch Tatsachen, Rechte oder Gründe gegen eine beantragte Änderung darlegen; diese Stellungnahme fliesst in die sorgfältige Einzelfallbeurteilung ein.
Erweist sich eine Angabe als falsch, missverständlich, unvollständig oder rechtlich problematisch, kann die Redaktion sie berichtigen, ergänzen, anonymisieren, kürzen, ausblenden oder entfernen. Wo dies redaktionell sinnvoll ist, wird eine Korrektur nachvollziehbar kenntlich gemacht. Nicht jede Änderung kann im Detail begründet werden, insbesondere wenn Rechte Dritter oder schutzwürdige persönliche Informationen betroffen sind. Die Redaktion kann Inhalte auch dann überprüfen, wenn kein formeller Hinweis vorliegt.
10. Missbräuchliche Meldungen und verantwortlicher Umgang
Hinweise sollen dem Schutz berechtigter Rechte und der Korrektur tatsächlicher Fehler dienen. Bewusst falsche Angaben, das Verschweigen wesentlicher Umstände, wiederholte unbegründete Forderungen, Einschüchterungsversuche oder die Übermittlung rechtswidriger Inhalte können die Prüfung erschweren und Rechte anderer beeinträchtigen. Die Redaktion darf solche Nachrichten dokumentieren, nicht weiterverfolgen oder im erforderlichen Rahmen weitere Schritte zur Wahrung ihrer Rechte prüfen.
Umgekehrt wird eine Meldung nicht als missbräuchlich behandelt, nur weil sie sich nach der Prüfung als unbegründet erweist. Entscheidend sind eine sachliche Darstellung, erkennbare Gründe und ein redlicher Umgang mit Unsicherheiten. Wer einen Fehler meldet, hilft dabei, die Qualität der redaktionellen Informationen zu verbessern.
11. Datenschutz, Cookies und E-Mail-Kontakt
Bei einer Nachricht an [email protected] werden die darin enthaltenen personenbezogenen Angaben nur insoweit verarbeitet, wie dies für die Entgegennahme, Prüfung und Beantwortung des Anliegens erforderlich ist. Bitte beschränken Sie Ihre Nachricht auf notwendige Angaben. Die Bearbeitung erfolgt unter Beachtung des schweizerischen Datenschutzrechts; soweit im konkreten Fall anwendbar, werden zusätzliche Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts berücksichtigt.
Für Cookies und vergleichbare Technologien gelten Transparenz- und Informationspflichten nach dem anwendbaren schweizerischen Recht. Falls journozoneza.net solche Technologien einsetzt, sollen Besuchende in verständlicher Form über deren Zweck informiert werden und die jeweils erforderlichen Wahlmöglichkeiten erhalten. Diese Inhaltsrichtlinie beschreibt keine technischen Einzelheiten, die nicht auf dieser Seite festgelegt sind. Datenschutzrechtliche Anliegen können ebenfalls über [email protected] mitgeteilt werden.
12. Anwendbarer Rahmen, Kontakt und Änderungen
Für diese Richtlinie und die redaktionelle Behandlung von Inhalten ist grundsätzlich schweizerisches Recht massgeblich, soweit zwingende Vorschriften nichts anderes verlangen. Massgeblich bleiben stets die konkreten Umstände, die Rechte aller Beteiligten und die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Diese Richtlinie soll verständlich machen, wie journozoneza.net vorgeht; sie begründet keine weitergehenden Zusagen und schliesst gesetzliche Rechte nicht aus.
Fragen zu dieser Richtlinie, Hinweise zu Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, Quellen oder sachlichen Fehlern richten Sie bitte an [email protected]. Die Redaktion kann diese Richtlinie anpassen, wenn sich rechtliche Anforderungen, redaktionelle Abläufe oder die Website ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist über https://1224.neurogena.net abrufbar; der Stand der letzten Überarbeitung ist am Anfang dieser Seite angegeben.